Personen, die einem Anwalt eine Vollmacht erteilen möchten, müssen persönlich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass zu einem Notar gehen und entsprechend den unten aufgeführten Informationen eine Vollmacht erstellen lassen, die dem Inhalt des zu regelnden Geschäfts entspricht. Personen, die sich im Ausland befinden, können Vollmachten bei den Konsulaten ausstellen lassen. Es ist erforderlich, dem Notar die Daten des Anwalts/der Anwälte mitzuteilen, dem/denen die Vollmacht erteilt werden soll.
Beim Ausstellen einer Generalvollmacht sollte dem Notar mitgeteilt werden, ob bestimmte Befugnisse enthalten sein sollen oder nicht, wie zum Beispiel: „Empfang und Entgegennahme von Zahlungen, Vergleich und Entlastung, Verzicht auf Klage und Berufung, Annahme von Verzicht und Klage, gemeinschaftliche und getrennte Ausübung der Vollmacht, Änderung der Klage, Bevollmächtigung, Mitwirkung.“
Verträge und Vollmachten, die aufgrund ihrer Natur Eintragungen im Grundbuch erfordern, sowie Testamente, Verkäufe mit Eigentumsvorbehalt, Immobilienkaufversprechen, Stiftungssatzungen, Eheverträge, Adoption und Anerkennung, Erbteilung und andere gesetzlich vorgeschriebene Verfahren müssen in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. Diese Verfahren werden vom Notar je nach Wunsch und Situation der betroffenen Person in Form eines offiziellen Protokolls erstellt.
Daher können solche Vorgänge in der Türkei nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person persönlich mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass und zwei aktuellen Passfotos beim Notar vorstellig wird.